Chalet Maya Pauw 787

 

(Stand 01.11.2018) 

 

 

Buchungsbestätigung

 

Die Reservierung unseres Chalets ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung und nach erfolgter Anzahlung rechtskräftig. Mit Überweisung der Anzahlung erkennt der Mieter die AGB und das Reglement des Campingplatzes Julianahoeve als verbindlich an.

 

 

 

Anzahlung

 

Der Mietpreis ist dem Mieter in der Buchungsbestätigung per Email mitgeteilt worden. Dieser setzt sich zusammen aus einem Übernachtungs- oder Wochenpreis je nach Saison, sowie den Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas).

 

Die an den Campingplatz zu entrichtende Übernachtungsgebühr ( von z.Zt. 4,50 € pro Person pro Nacht ab einem Alter von 2 Jahren) ist zusätzlich bei Ankunft an der Rezeption zu bezahlen und ist nicht im Mietpreis enthalten. Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist sofort nach Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung inkl. Kaution und Endreingung wird 6 Wochen vor Reiseantritt fällig. Mietpreise bis 400,00 Euro sind sofort vollständig fällig.

 

Dies kann bei kurzfristigen Buchungen in Absprache mit dem Vermieter auch anders geregelt werden.

 

Rücktrittskosten

 

Bei einem Rücktritt einer Buchung sind immer Rücktrittskosten in Höhe von 80,00 Euro zu zahlen.

 

·       bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % (Mietpreis, ohne Nebenkosten)

·       ab 30 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 %

·       ab 14 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn 70 %

·       ab 7 Tage vor Mietbeginn 100 % der vereinbarten und im Mietvertrag schriftlich bestätigten Mietkosten zu zahlen.

 

Wird das Objekt in der von Ihnen stornierten Zeit nur anteilig neu vermietet, wird dies bei der Berechnung des zu zahlenden Ausfalls entsprechend berücksichtigt. Wenn das Objekt für die gesamte Zeit neu vermietet werden kann, fallen lediglich die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 80,00 Euro für den dadurch entstehenden Mehraufwand an. Diese Kosten werden bei jeder Stornierung erhoben. Eine evtl. Differenz zu der Neuvermietung (Last-Minute-Preis) und Ihrem Mietpreis wird ebenfalls berücksichtigt.

Um evtl. Ausfallzahlungen zu vermeiden empfehlen wir Ihnen eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sollten Sie die 6 Wochenfrist (Zahlungsziel vor dem Reiseantritt) verstreichen lassen, ohne uns darüber zu informieren, so behalten wir uns vor, den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag unsererseits zu kündigen. Wir werden neuen Interessenten die Reservierungsmöglichkeit für Ihren gebuchten Zeitraum ermöglichen. Ersatzansprüche unsererseits an Sie, in einem solchen Fall, behalten wir uns vor. Die Kündigung erfolgt in Form eines eingeschriebenen Briefes.

 

An- und Abreise

 

Am Anreisetag steht Ihnen das Chalet ab 15:30 Uhr  zur Verfügung. Schadensersatzansprüche, falls das Chalet ausnahmsweise einmal nicht pünktlich um 15:30 Uhr bezogen werden kann, können nicht geltend gemacht werden. Am Abreisetag ist das Chalet ab 10:00 Uhr oder nach gesonderter Vereinbarung zu verlassen.

 

Es wird eine Kaution von 150,00 Euro, die mit der Restzahlung 6 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen ist, erhoben. Diese wird bei ordnungsgemäßer Übergabe umgehend an Sie zurück überwiesen.

 

Zudem wird ein Betrag von 60,- Euro für die Endreinigung (ebenfalls mit der Restzahlung zu begleichen) erhoben.

Bei Abreise am Sonntag beträgt die Endreinigung 90,- Euro.

 

Bei Abreise verpflichten sie sich das Chalet ordentlich zu verlassen.

 

 

Dies bedeutet:

 

- Die Heizung sollte auf 6 Grad gestellt, der Kühlschrank bitte auf 1 runtergestellt aber angelassen werden.

 

- Das Chalet sollte trotz Endreinigung besenrein (bzw. Staubsaugen) verlassen werden.

 

- Die Mülleimer, sowohl im Chalet als auch im Außenbereich, sollten bitte noch geleert und der Müll in die entsprechenden Container gebracht werden.

 

- Bitte überprüfen sie Kühlschrank, Gefrierfach und Vorratsschränke und nehmen alle weiteren Lebensmittel und Getränke mit oder entsorgen sie ebenfalls.

 

- Fenster und Türen müssen verschlossen sein.

 

- Sollte Mikrowelle und oder Backofen genutzt worden sein, so sind diese bitte zu reinigen und sauber zu hinterlassen.

 

- Da die Außenanlage nicht in der Endreinigung inbegriffen ist, bitten wir auch hier um ein sauberes Verlassen, so wie man es eben selbst auch bei Anreise gern vorfinden würde.

 

Sollte sich in begründeten Fällen der Reinigungsdienst bei uns melden / beschweren, weil sich der jeweilige Mieter nicht an obige Abmachung gehalten hat, so wird eine Nachzahlung in Höhe von 100 Euro von der Kaution einbehalten. Es werden vom Reinigungsdienst zur Dokumentation in solchen Fällen Fotos gemacht.

 

Auch das Auto muss, wenn sie den Tag noch auf dem Platz oder am Strand verbringen wollen, vor der Schranke am Haupteingang geparkt werden.

 

 

 

Das Chalet Maya

 

Unser Chalet ist unter www.chaletmaya.de mit entsprechenden Bildern unverbindlich und ohne Garantie dargestellt. Das Chalet wird mit vollständigem Inventar vermietet.

 

Die Ausstattung ist ebenfalls auf der Homepage zu ersehen.

 

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Chalet befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Schäden oder Fehlbestände dem Vermieter spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag mitzuteilen.

 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Chalet vorgesehen.

 

Für verloren gegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 300,00 Euro.

 

Es gilt das Verursacherprinzip.

 

Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm, sowie vor Verlassen des Chalets Einbruch-, Sturm- und Regensicher zu schließen. Das gilt auch für den Sonnenschirm, der geschlossen werden muß.

Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände.

Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Bei vertragswidrigem Gebrauch des Chalets, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der RECRON Bestimmungen etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises  kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

 

Aufenthalt

Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Campingplatzbetreiber (J-Ticket) angegebenen Personenzahl genutzt werden. Bei Überbelegung haben, sowohl der Campingplatzbetreiber als auch der Eigentümer des Chalets das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.

 

Störungen 

Bei eventuellen Störungen (z.B. an den Versorgungszugängen) erklären Sie sich damit einverstanden, der jeweiligen Fachfirma Zutritt zu dem Objekt zu gewähren, damit die Störung professionell behoben werden kann.

 

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Schäden, die durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung von für Schadensersatzansprüche - gleich auf welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt:

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages ingesamt hiervon nicht berührt.

Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern.

Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von www.chaletmaya.de

 

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Schriftform

Andere als im Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine der zur vor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

Download
Reglement Privatvermietung Camping Juliananhoeve
Reglement_private_vermietung_DU_2018.pdf
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